Gefahrgut / ADR
Gefahrgut bezeichnet unter anderem explosive, ätzende oder entzündbare Stoffe.
Diese können aufgrund ihrer Beschaffenheit sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden.
Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) hat bestimmte Vorschriften für den Umgang mit solchen Stoffen im Straßenverkehr festgelegt. So müssen diese beispielsweise ab einer bestimmten Punktanzahl mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet werden.
Diese und viele weitere Regeln thematisieren unsere Gefahrgutkurse. Sie erfahren alles über die sachgemäße Verpackung sowie die Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Sie interessieren sich für unsere Gefahrgutkurse? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.