Führerschein mit 17 in NRW
Wer träumt nicht davon, so früh wie möglich unabhängig zu sein? In NRW ist der Führerschein mit 17 für Dich eine Möglichkeit, einen ersten Schritt in die Unabhängigkeit zu machen.
Bei der EWG-Fahrschule in Bielefeld kannst Du Dich mit 16,5 Jahren zur Führerscheinausbildung anmelden. Nach bestandener Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren.
- Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren. Die Personen, die dafür in Frage kommen, sind in der Bescheinigung namentlich aufgeführt.
- Die Prüfbescheinigung ist bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
- Ab dem 18. Geburtstag darfst Du ohne Begleitperson fahren. Deine Bescheinigung wird bei Deiner Führerscheinstelle gegen den EU-Kartenführerschein eingetauscht.
Bedingungen für Deine Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 in NRW:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) seit mindestens fünf Jahren durchgängig
- Nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
- Der Begleiter darf während der Fahrt nicht alkoholisiert sein